Notwehr
StGB - Das Strafgesetzbuch
Notwehr - Was sagt das StGB dazu?
Niemand wird jemals in eine Situation kommen wollen, in der er sich selbst (oder einen Schwächeren) verteidigen muß. Findet man sich jedoch einmal unverhofft in einer solchen Situation wieder, dann sollte man sich immer des Prinzips der Verhältnismäßigkeit bewußt sein. Denn es gibt immer eine Grenze, wo die Notwehr überschritten wird.
(c) Björn Schunk
In Deutschland ist die Notwehr ein Tatbestand, der durch die unten genannte Paragraphen des StGB (StrafGesetzBuch) geregelt wird.
Paragraph 32 StGB - Notwehr
Paragraph 33 StGB - Überschreitung der Notwehr
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand
Paragraph 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
Paragraph 226 StGB - Schwere Körperverletzung
Paragraph 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge
Paragraph 228 StGB - Einwilligung
Paragraph 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Paragraph 230 StGB - Strafantrag
Paragraph 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei
[Haftungsausschluß für Links: siehe
Impressum]